Förderungen und Zuschüsse
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Zuschüsse und Fördermöglichkeiten durch die Pflegekassen
Menschen mit erheblichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen benötigen häufig eine umfassende Betreuung. Für Angehörige kann dies eine große körperliche und emotionale Herausforderung darstellen. Eine Unterstützung können private Pflegekräfte bieten, die sich in gewohnter Umgebung um den pflegebedürftigen Menschen kümmern.
Um diese häusliche 24-Stunden-Pflege zu finanzieren, haben Pflegebedürftige und ihre Familien die Möglichkeit, Förderungen oder eine Kostenübernahme bei den Pflege- oder Krankenkassen zu beantragen. Zudem gibt es steuerliche Erleichterungen, die helfen können, die Ausgaben für die Pflege zu senken.
Pflegegeld
Je nach Pflegegrad kann das Pflegegeld in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere Personen erfolgt. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Höhe des Pflegegeldes in Abhängigkeit vom Pflegegrad unterscheidet:
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Kombinationsleistung
Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, eine Möglichkeit, die als „Kombinationsleistung“ oder „Kombileistung“ bekannt ist. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, erlaubt die Kombinationsleistung eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes in Höhe des nicht ausgeschöpften Teils der Pflegesachleistungen. Ein Beispiel aus Pflegegrad 3 verdeutlicht dies: Die maximalen Pflegesachleistungen betragen hier 1.432 EUR. Wenn davon nur 50 %, also 716 EUR, durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, kann zusätzlich 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt werden – das entspricht 286,50 EUR monatlich.
Da ausländische Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Pflege keine medizinische Behandlungspflege durchführen dürfen, ist es häufig notwendig, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, sowohl den Pflegedienst über die Pflegesachleistungen abzurechnen als auch das anteilige Pflegegeld für die 24-Stunden-Pflege zu nutzen.
Es ist zu beachten, dass die Wahl der Kombinationsleistung normalerweise für mindestens sechs Monate bindend ist.
Professionelle Unterstützung durch Carena Ihren Direktanbieter
Sind Sie auf der Suche nach vertrauenswürdiger 24-Stunden-Pflege für Ihre Angehörigen? Die Carena stellt Ihnen qualifizierte Betreuungskräfte zur Seite, die sich mit Fürsorge und Hingabe um Ihre Liebsten kümmern.
Falls Sie Fragen zu möglichen Förderungen haben, sind wir gerne für Sie da. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und erhalten Sie eine persönliche Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 stellt die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar. Er wird Personen zugeordnet, die noch relativ selbstständig sind, sowohl körperlich als auch geistig, und nur eine geringe Unterstützung im Alltag benötigen. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Pflegegrad keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflegekraft begründet. Auch eine Leistung von Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege durch Fachkräfte besteht nicht.
Jedoch haben Personen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 EUR. Diese können zum Beispiel für Grundpflege durch einen ambulanten Dienst verwendet werden.
Es sollte zudem beachtet werden, dass Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungs- oder Tagespflege haben. Diese Regelung verdeutlicht, dass Pflegegrad 1 vor allem auf die Bedürfnisse von Menschen mit einem minimalen Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist und nicht die gleichen umfangreichen Leistungen wie bei höheren Pflegegraden gewährt werden.
Steuererleichterungen
Im Bereich der 24-Stunden-Pflege können bestimmte steuerliche Vergünstigungen genutzt werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
- Sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen oder selbstständige Pflegekräfte:
Haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, können zu einer Steuerersparnis von 20 % der Pflegekosten führen. Dies gilt jedoch nur bis zu einer maximalen Steuerermäßigung von 4.000 Euro, die erreicht wird, wenn Pflegekosten in Höhe von 20.000 Euro geltend gemacht werden. - Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen:
Auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen lässt sich die Steuerlast um 20 % der Pflegekosten reduzieren. Hierbei ist die maximale Steuererstattung auf 510 Euro begrenzt, was erreicht wird, wenn Pflegekosten in Höhe von 2.550 Euro geltend gemacht werden.
Voraussetzung für diese Steuervergünstigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen mit einer Rechnung nachweist und die Zahlung durch einen Kontoauszug oder Beleg des Kreditinstituts bestätigt wird.
Haftungsausschluss: Die oben genannten Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische steuerliche Fragen sollte ein qualifizierter Steuerberater konsultiert werden.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine perfekte Ergänzung zur häuslichen Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft, da sie es ermöglicht, die Pflegekraft zu entlasten, ohne dass zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.
Senioren, die auf Pflege angewiesen sind, haben die Möglichkeit, tagsüber in kleinen Gruppen in einer Tagespflegeeinrichtung betreut zu werden. In diesen Einrichtungen stehen Aktivitäten wie krankengymnastische Übungen, gemeinsame Mahlzeiten, Spiele und Spaziergänge im Vordergrund, um die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Senioren zu erhalten und zu fördern.
Für Pflegegrade 2 bis 5 können Pflegebedürftige die Leistungen der Tagespflege ohne eigene Zuzahlung nutzen, solange sie innerhalb ihres monatlichen Budgets bleiben. Die verfügbaren Budgets sind wie folgt:
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen als pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen und neue Energie zu tanken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch die Verhinderungspflege eine vorübergehende Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft finanziert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Laut § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson beträgt der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch als Ersatzpflege oder Urlaubspflege bezeichnet) bis zu 1.612 EUR pro Kalenderjahr.
Dieser Betrag kann, wenn noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, um bis zu 806 EUR auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden.
Diese Erhöhung ist nur möglich, wenn die Verhinderungspflege nicht von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Wo muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
Das Antragsformular für die Verhinderungspflege können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Wie erhalte ich eine Betreuungskraft für die Verhinderungspflege?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, und wir besprechen alle Ihre Anforderungen und Fragen in Ruhe.
Kurzzeitpflege
In bestimmten Notfällen, die während einer 24-Stunden-Pflege auftreten können, bietet die Kurzzeitpflege eine hilfreiche Lösung. Sie haben Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Der Zuschuss der Pflegekasse für diese Leistung ist auf 1.774 EUR pro Jahr begrenzt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Restbudget der Verhinderungspflege vollständig (bis zu 100 % = 1.612 EUR) für die Aufstockung des Kurzzeitpflege-Budgets zu nutzen. Auf diese Weise kann sich Ihr Anspruch auf bis zu 3.386 EUR erhöhen.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld, das zuvor bezogen wurde, für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiterhin zur Hälfte fortgezahlt.
Entlastungsbudget
Für Familien, die pflegebedürftige Kinder betreuen, gibt es eine besondere Regelung im Rahmen des Entlastungsbudgets. Wenn das Kind einen Pflegegrad von 4 oder 5 hat und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht ist, steht diesen Familien ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
In der häuslichen Pflege können die Leistungen der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 EUR) und der Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 EUR) flexibel kombiniert werden. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbetrag von bis zu 3.386 EUR. Diese Regelung ermöglicht es Familien mit pflegebedürftigen Kindern, ihre Pflegesituation flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten, unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen, die sich aus dem Pflegegrad und dem Alter des Kindes ergeben.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese Förderung kann für Anpassungen des Wohnumfeldes genutzt werden, die den besonderen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht werden. Beispiele hierfür sind das Verbreitern von Türen oder der Umbau des Badezimmers. Solche Maßnahmen können dabei helfen, eine häusliche Betreuung im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege überhaupt erst möglich zu machen.
Für die genauen Voraussetzungen und Details der Förderung ist es ratsam, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen. Diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause zu erhöhen und ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind essenzielle Verbrauchsmaterialien im Pflegebereich, wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzkleidung und Bettschutzeinlagen. Personen mit einem Pflegegrad können monatlich bis zu 40 EUR für diese Hilfsmittel beantragen, die dann der betreuenden Person oder dem Pflegedienst zur Verfügung gestellt werden.
Unser Partner Curaschirm übernimmt für Sie die komplette Abwicklung, einschließlich der Lieferung und der Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie müssen nur die gewünschte Box auswählen und das Paket entgegennehmen. Privatversicherte erhalten eine vorab ausgestellte Rechnung und können sich die 40 EUR von ihrer Pflegekasse zurückerstatten lassen. Diese unkomplizierte Unterstützung sorgt für einen reibungslosen Ablauf und stellt sicher, dass Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel bequem zur Verfügung stehen.
Angebotserstellung & Beratung sind kostenfrei!
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Nachts oder am Wochenende können wir je nach Uhrzeit keine durchgehende Erreichbarkeit garantieren, wir rufen Sie aber schnellstmöglich und umgehend zurück.
Seit 2012 in der „24-Stunden-Pflege“
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