Voraussetzungen 24 Stunden Pflege
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Voraussetzungen für die „24-Stunden-Pflege“
Damit eine 24-Stunden-Pflegekraft liebevoll und mit voller Hingabe in Ihrem Zuhause arbeiten kann, sind bestimmte Voraussetzungen entscheidend. Es geht nicht nur darum, die besten physischen Gegebenheiten zu schaffen, sondern vor allem um eine Umgebung, die Geborgenheit, Vertrauen und Respekt ausstrahlt. Nur in einem solchen Umfeld kann die Pflegekraft ihre Aufgabe mit Herz und Leidenschaft erfüllen, während die pflegebedürftige Person sich sicher und verstanden fühlt. Es ist mehr als nur eine Frage der Raumaufteilung – es geht darum, einen Ort zu schaffen, an dem sich sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft mit Wohlgefühl und Menschlichkeit begegnen. Ein Zuhause, das nicht nur Raum für Pflege bietet, sondern auch für Wärme, Zuneigung und ein tiefes Gefühl von Zusammenhalt.
Ein Zuhause für Pflege und Geborgenheit: Die Grundlage für eine liebevolle Betreuung
Damit eine 24-Stunden-Pflegekraft optimal in Ihrem Haushalt, Haus oder Ihrer Wohnung arbeiten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die nicht nur die Pflegequalität, sondern auch das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person und der Pflegekraft selbst sicherstellen. Es geht dabei nicht nur um die physischen Gegebenheiten, sondern auch um eine Atmosphäre des Vertrauens, des Respekts und der Geborgenheit.
1. Ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft
Die Pflegekraft ist rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person da und benötigt daher einen ruhigen, privaten Raum, um sich nach den intensiven Pflegetätigkeiten zu erholen. Ein eigenes Zimmer ist essenziell, um ihre Ruhezeiten zu gewährleisten und ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu regenerieren. So bleibt die Pflegekraft stets ausgeruht und kann ihre Aufgaben mit voller Energie und Hingabe erfüllen.
2. Erreichbarkeit und Kommunikation
Damit die Pflegekraft immer schnell reagieren kann, sollte sie Zugang zu den notwendigen Kommunikationsmitteln wie einem Telefon und einem Internetanschluss haben. Dies sorgt nicht nur für Sicherheit im Notfall, sondern ermöglicht auch, dass sie regelmäßig mit der Familie oder den Angehörigen der pflegebedürftigen Person in Kontakt bleibt. Eine funktionierende TV- oder Internetverbindung kann der Pflegekraft helfen, sich in den Ruhephasen zu entspannen und die nötige Balance zu finden.
3. Zugang zu allen relevanten Bereichen
Die Pflegekraft muss Zugang zu den für die Pflege relevanten Bereichen im Haus oder in der Wohnung haben – sei es die Küche, um Mahlzeiten zuzubereiten, oder das Bad, um bei der Körperpflege zu helfen. Eine gut organisierte und barrierefreie Umgebung ist nicht nur für die Pflegekraft wichtig, sondern auch für die pflegebedürftige Person. Dies sorgt für einen reibungslosen Ablauf und hilft dabei, den Alltag strukturiert und mit so wenig Stress wie möglich zu gestalten.
4. Ein respektvolles und offenes Umfeld
Ein weiteres wichtiges Element ist das zwischenmenschliche Klima im Haushalt. Eine wertschätzende Atmosphäre ist unerlässlich, damit die Pflegekraft sich wohlfühlt und in einer positiven Umgebung arbeiten kann. Das Vertrauen zwischen der pflegebedürftigen Person, der Familie und der Pflegekraft ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Nur in einem respektvollen, offenen Umfeld kann die Pflegekraft ihre Arbeit mit Liebe und Hingabe ausführen, was das Wohl der pflegebedürftigen Person deutlich steigert.
5. Angemessene Arbeitsbedingungen
Die Pflegekraft sollte unter den richtigen Arbeitsbedingungen arbeiten können. Dazu gehören regelmäßige Ruhepausen, eine geregelte Arbeitszeit und vor allem eine Arbeitsbelastung, die ihre Gesundheit nicht gefährdet. Um die Pflege langfristig sicherzustellen, müssen auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, sodass die Pflegekraft nicht überlastet wird und ihre Arbeit mit der nötigen Sorgfalt und Energie leisten kann.
Fazit:
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche 24-Stunden-Betreuung ist weit mehr als nur ein passender Raum. Es geht darum, eine Umgebung zu schaffen, in der sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft sich wohl und sicher fühlen. Nur dann kann eine vertrauensvolle und effektive Betreuung gewährleistet werden – mit dem Ziel, dass die pflegebedürftige Person in gewohnter Umgebung mit Respekt, Würde und Geborgenheit betreut wird.
Das eigene Zimmer der Ort der Erholung
Das eigene Zimmer der Pflegekraft sollte ein Ort der Ruhe und Erholung sein – ein Rückzugsort, an dem sie sich nach langen, intensiven Stunden der Betreuung wieder sammeln kann. Es sollte warm und einladend wirken, mit einem bequemen Bett, das zur Entspannung einlädt, und einem kleinen Nachttisch, der Platz für persönliche Dinge bietet. Ein Schreibtisch könnte den Raum abrunden, um kleine Aufgaben oder Notizen zu erledigen, während eine Lampe für das richtige Licht sorgt, wenn es abends noch etwas gemütlicher werden soll.
Ein Kleiderschrank für die persönlichen Sachen der Pflegekraft ist ebenfalls wichtig, damit sie sich auch im eigenen Raum wohlfühlen kann. Vorhänge oder Rollos sorgen für eine angenehme Verdunkelung, damit die Pflegekraft auch in den Nächten erholsam schlafen kann. Es sollte ein Raum sein, in dem sich die Pflegekraft nach einem arbeitsreichen Tag wirklich entspannen kann – ein Ort, an dem sie für sich selbst sorgen kann, damit sie wieder mit neuer Energie für die pflegebedürftige Person da sein kann.
Gemeinsam stark: Warum die Einbindung der Pflegekraft in die Angehörigenstruktur so wichtig ist
Es ist von entscheidender Bedeutung, die Pflegekraft in die Angehörigenstruktur einzubinden, weil dies das Gefühl von Zusammenhalt und Unterstützung sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekraft stärkt. Wenn die Pflegekraft als Teil des familiären Netzwerks betrachtet wird, entsteht ein vertrauensvolles Miteinander, das die Pflegequalität erheblich verbessert. Die Angehörigen können die Pflegekraft besser verstehen und ihre Bedürfnisse und Herausforderungen erkennen. Gleichzeitig fühlt sich die Pflegekraft in ihrem Engagement und ihrer Arbeit wertgeschätzt, was zu einer harmonischen Zusammenarbeit führt.
Ein gutes Verhältnis zwischen der Pflegekraft und den Angehörigen fördert außerdem den offenen Austausch, sodass Anpassungen an der Pflege schnell und einfühlsam vorgenommen werden können, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Die pflegebedürftige Person spürt diese Verbindung und fühlt sich in ihrer gewohnten Umgebung weiterhin sicher und geborgen, während die Pflegekraft mit den Angehörigen als Team arbeitet, was den Druck auf alle Beteiligten mindert. Indem alle an einem Strang ziehen, entsteht ein unterstützendes, respektvolles Umfeld, das das Wohlbefinden aller fördert.
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Muss die Pflegekraft Essen und Unterkunftskosten zahlen?
Wenn Sie sich für eine 24-Stunden-Pflegekraft entscheiden, ist es wichtig zu wissen, dass die Verpflegung und das Zimmer für die Pflegekraft in der Regel von der Familie selbst gestellt werden müssen. Die Pflegekraft lebt und arbeitet im Haushalt der pflegebedürftigen Person, wodurch sie einen eigenen Raum und regelmäßige Mahlzeiten benötigt, um ihre Arbeit rund um die Uhr leisten zu können.
Das bedeutet, dass die Familie dafür verantwortlich ist, der Pflegekraft ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, das als Rückzugsort dient, an dem sich die Pflegekraft nach einem langen Arbeitstag erholen kann. Dieses Zimmer sollte ausreichend Privatsphäre und einen angenehmen Schlafbereich bieten, damit die Pflegekraft auch die nötige Erholung finden kann, um den Anforderungen ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.
Zusätzlich wird erwartet, dass die Familie für die Verpflegung der Pflegekraft sorgt. Dies umfasst Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie möglicherweise kleine Snacks. In vielen Fällen übernimmt die Pflegekraft die Zubereitung der Mahlzeiten, jedoch sollte die Familie sicherstellen, dass die notwendige Lebensmittelversorgung gewährleistet ist.
Durch die Bereitstellung von Verpflegung und Unterkunft trägt die Familie zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs der 24-Stunden-Betreuung bei und ermöglicht es der Pflegekraft, sich voll und ganz auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, ohne sich um eigene Lebenshaltungskosten kümmern zu müssen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Familie und Pflegekraft, um eine harmonische und effektive Betreuung im eigenen Zuhause zu gewährleisten.
Die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung und Zimmer ist eine Voraussetzung, die in vielen Pflegevereinbarungen berücksichtigt wird und den Pflegeaufwand sowie die Betreuung der pflegebedürftigen Person nachhaltig unterstützt.
Wie hoch ist der wöchentliche Arbeitsaufwand der 24-Kraft?
Der wöchentliche Arbeitsaufwand einer 24-Stunden-Betreuungskraft sollte 40 Stunden nicht überschreiten. Auch wenn die Pflegekraft im Haushalt lebt und jederzeit ansprechbar ist, ist es wichtig, klare Arbeitszeiten, Ruhepausen und Erholungsphasen einzuhalten. So wird sichergestellt, dass die Pflegekraft dauerhaft leistungsfähig, ausgeruht und mit voller Aufmerksamkeit für die pflegebedürftige Person da sein kann – zum Wohle aller Beteiligten.
Rechtliche Anforderungen der „24-Stunden-Pflege
Für die Anstellung von Pflegekräften gibt es zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Das sogenannte Selbst-Entsendemodell, das bei Carena durch gewerbetreibende Pflegekräfte zum Einsatz kommt, bietet dabei eine hohe Sicherheit in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Es stellt sicher, dass die Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge korrekt abgeführt werden und die maximalen Entsendungszeiträume eingehalten werden.
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- 24-Stunden-Betreuungs kräfte
- Haushaltshilfen
- Pflegekräfte
Klare Aufgabendefinition – der Schlüssel zu einer erfolgreichen 24-Stunden-Pflege
Bevor eine 24-Stunden-Betreuungskraft ihre Arbeit im Haushalt einer pflegebedürftigen Person aufnimmt, ist eine klare und realistische Aufgabenbeschreibung von zentraler Bedeutung. Nur wenn beide Seiten – Familie und Pflegekraft – von Anfang an wissen, was erwartet wird, kann eine vertrauensvolle und reibungslose Zusammenarbeit entstehen.
Dabei sollten alle Tätigkeiten, die im Alltag übernommen werden sollen, gemeinsam besprochen und schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität, Zubereitung von Mahlzeiten, Haushaltsaufgaben oder die Begleitung zu Arztterminen. Ebenso wichtig ist es, klar festzulegen, was nicht zur Aufgabe der Pflegekraft gehört – etwa medizinische Behandlungen, die ausschließlich von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen.
Diese eindeutige Aufgabenverteilung schützt nicht nur die Pflegekraft vor Überforderung, sondern gibt auch der Familie Sicherheit und Orientierung. Sie schafft Struktur im Pflegealltag, verhindert Missverständnisse und legt die Basis für eine respektvolle Zusammenarbeit – in einem Umfeld, das auf Vertrauen, Wertschätzung und gegenseitigem Verständnis beruht.
Mit einer sorgfältigen Aufgabendefinition vor Beginn der Betreuung schaffen Sie beste Voraussetzungen für eine verlässliche, liebevolle und nachhaltige 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause.
FAQ – Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die „24-Stunden-Pflege“. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft, freie Kost und Logis sowie die Einhaltung fairer Arbeitszeiten.
Wenn die pflegebedürftige Person medizinische Behandlungspflege benötigt, muss ein ambulante Pflegedienst hinzugezogen werden. Es ist den „24-Stunden-Pflegekräften“ gesetzlich untersagt, diese medizinische Behandlungspflege durchzuführen.
Die Pflegekasse übernimmt keine Kosten für die „24-Stunden-Pflege“. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Pflegegeld für diese Ausgaben zu verwenden und gegebenenfalls Pauschalen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ bedeutet nicht, dass die Pflegekraft ständig für pflegerische Aufgaben verfügbar ist. Vielmehr bezieht er sich darauf, dass die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person einzieht und in der Regel dauerhaft anwesend ist.
Im Jahr 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Für die „24-Stunden-Betreuung“ gibt es keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich des Pflegegrades. Diese Pflegeform ist jedoch besonders geeignet, wenn die pflegebedürftige Person Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Grundpflege benötigt oder einfach jemanden wünscht, der ihr Gesellschaft beim Abendessen leistet oder mit ihr spazieren geht.
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