Voraussetzungen 24 Stunden Pflege
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Voraussetzungen für die „24-Stunden-Pflege“
Die Anstellung einer „24-Stunden-Pflegekraft“ stellt eine ideale Lösung dar, da die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause bleiben kann, ohne dass pflegende Angehörige übermäßig belastet werden. Damit das Zusammenleben harmonisch verläuft und sich alle Beteiligten wohlfühlen, ist es wichtig, einen geeigneten Rahmen für die Pflegekraft zu schaffen. Schließlich verbringt diese mehrere Wochen oder Monate fern der Heimat. Ein passendes Wohnumfeld ist daher eine grundlegende Voraussetzung für diese Betreuungsform. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um die Zufriedenheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die wesentlichen Voraussetzungen der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ kurz zusammengefasst.
Die Grundvoraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“ umfassen:
- Ein eigenes, möbliertes Zimmer, das sich abschließen lässt und über ein Fenster mit ausreichend Tageslicht verfügt.
- Die Pflegekraft hat Anspruch auf freie Kost und Logis, wobei die Küche jederzeit zugänglich sein muss.
- Optional sind ein Telefon- und Internetanschluss verfügbar.
- Trotz des Begriffs „24-Stunden-Pflege“ sind die Arbeitszeiten der Pflegekräfte auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
Eine grundlegende Voraussetzung für die „24-Stunden-Pflege“ ist ein eigenes Zimmer.
Jeder Mensch benötigt ein gewisses Maß an Privatsphäre – dazu gehört auch ein Rückzugsort. Dies gilt selbstverständlich auch für die Pflegekräfte, denen in der Wohnung mindestens ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss. Obwohl keine hohen Ansprüche an die Ausstattung gestellt werden, sollte der Raum dennoch ein gewisses Maß an Wohnlichkeit und Komfort bieten. Konkret bedeutet das:
- Das Zimmer verfügt über ein Fenster, das Tageslicht hereinlässt und ausreichend belüftet werden kann.
- Es sind grundlegende Möbel wie ein Bett, ein Schrank, ein Tisch und ein Stuhl vorhanden.
- Das Zimmer ist abschließbar.
Idealerweise hat die Pflegekraft Mitspracherecht bei der Raumgestaltung, damit sie sich während ihres Aufenthalts wohlfühlen kann. Ein angenehm gestalteter Wohnbereich, der auch Platz für gemeinsames Beisammensein bietet, trägt zusätzlich zu einem positiven Miteinander bei.
Technische Anforderungen an die „24-Stunden-Pflege“.
Bei der „24-Stunden-Pflege“ gibt es keine festen Vorgaben für die technische Ausstattung. Allerdings sind immer weniger Pflegekräfte bereit, auf einen Telefon- und Internetanschluss zu verzichten. Diese Anschlüsse bieten oft die einzige Möglichkeit, mit Familie und Freunden in der Heimat in Kontakt zu bleiben.
Ein Internetanschluss ist zudem hilfreich, um beispielsweise einen Sprachkurs zu absolvieren und die eigenen Deutschkenntnisse zu verbessern. Auch für die Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist ein Internetanschluss heutzutage fast unverzichtbar.
Unterkunft und Verpflegung sind kostenfrei.
Neben der Vergütung erhalten Pflegekräfte freie Kost und Logis, was als monatlicher Kostenfaktor berücksichtigt werden sollte. Obwohl das Gästezimmer in der Regel nur selten über eine eigene Küchenzeile verfügt oder eine komplette Küche in einer Einliegerwohnung vorhanden ist, muss dennoch sichergestellt werden, dass die Pflegekraft jederzeit, sowohl tagsüber als auch nachts, Zugang zur Küche des Hauses hat.
Die Balance zwischen Privatleben und Beruf für die „24-Stunden-Pflegekraft
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ erweckt den Eindruck, dass die Pflegekraft rund um die Uhr verfügbar ist. Dies ist jedoch nicht realistisch, da niemand dauerhaft arbeiten kann oder möchte. Vielmehr bedeutet dieses Modell, dass die Pflegekraft in der Wohnung der pflegebedürftigen Person lebt und in der Regel so präsent ist, wie es auch bei pflegenden Angehörigen der Fall wäre.
Die Arbeitszeiten berücksichtigen die maximalen Wochenarbeitsstunden und stellen sicher, dass Arbeit und Freizeit im Gleichgewicht stehen, wobei ausreichend Ruhezeiten eingeplant werden. Nur so kann eine nachhaltige und sorgfältige Ausführung der Aufgaben gewährleistet werden, da eine ausgewogene Balance zwischen Arbeitszeit und Erholungsphasen notwendig ist.
Rechtliche Anforderungen der „24-Stunden-Pflege
Für die Anstellung von Pflegekräften gibt es zahlreiche arbeits- und steuerrechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Das sogenannte Selbst-Entsendemodell, das bei Carena durch gewerbetreibende Pflegekräfte zum Einsatz kommt, bietet dabei eine hohe Sicherheit in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Es stellt sicher, dass die Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge korrekt abgeführt werden und die maximalen Entsendungszeiträume eingehalten werden.
Zusätzliche Informationen zur „24-Stunden-Pflege"
Neben den bereits genannten Voraussetzungen gibt es weitere Faktoren, die sowohl die Suche nach Personal als auch das Zusammenleben erheblich erleichtern können.
Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld klare Aufgabenbereiche festzulegen und gegebenenfalls einen Zeitplan zu erstellen. Dies schafft Planungssicherheit und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Klare Absprachen tragen zudem dazu bei, die Eingewöhnungsphase zu erleichtern.
Für pflegebedürftige Personen mit eingeschränkter Mobilität kann es für die Pflegekraft körperliche Anstrengungen erfordern, etwa bei der Unterstützung beim Aufstehen oder der Körperpflege. Vorhandene technische Hilfsmittel wie ein Treppenlift oder bauliche Gegebenheiten wie eine ebenerdige Dusche erhöhen die Attraktivität der Pflegeposition. Beachten Sie, dass Sie einen Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten in Ihrem Zuhause beantragen können.
Wenn die Pflegekraft auch Fahrten für die pflegebedürftige Person übernehmen soll, muss ein Pkw zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie sicher, dass die Kaskoversicherung des Fahrzeugs auch fremde Fahrer*innen abdeckt, um mögliche Probleme im Falle eines Unfalls zu vermeiden.
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Die Anforderungen der „24-Stunden-Pflege“ im Überblick
Neben den bereits genannten Voraussetzungen gibt es weitere Aspekte, die sowohl die Personalgewinnung als auch das Zusammenleben erheblich erleichtern können.
Es ist ratsam, im Voraus klare Aufgabenbereiche festzulegen und gegebenenfalls einen Zeitplan zu erstellen, der für mehr Planungssicherheit sorgt und Missverständnisse vermeidet. Klare Vereinbarungen erleichtern zudem die Eingewöhnung der Pflegekraft.
Pflegebedürftige Menschen mit eingeschränkter Mobilität können für die Pflegekraft körperlich anstrengend sein, insbesondere bei der Unterstützung beim Aufstehen oder der Körperpflege. Wenn technische Hilfsmittel wie ein Treppenlift oder bauliche Gegebenheiten wie eine ebenerdige Dusche vorhanden sind, steigert dies die Attraktivität der Pflegeposition. Beachten Sie, dass Sie für bauliche Anpassungen einen Zuschuss der Pflegekasse beantragen können.
Falls die Pflegekraft Fahrten für die pflegebedürftige Person übernehmen soll, muss ein Pkw bereitgestellt werden. Es ist wichtig, dass die Kaskoversicherung des Fahrzeugs auch für fremde Fahrer*innen gilt, um bei einem Unfall mögliche Probleme zu vermeiden.
FAQ – Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die „24-Stunden-Pflege“. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft, freie Kost und Logis sowie die Einhaltung fairer Arbeitszeiten.
Wenn die pflegebedürftige Person medizinische Behandlungspflege benötigt, muss ein ambulante Pflegedienst hinzugezogen werden. Es ist den „24-Stunden-Pflegekräften“ gesetzlich untersagt, diese medizinische Behandlungspflege durchzuführen.
Die Pflegekasse übernimmt keine Kosten für die „24-Stunden-Pflege“. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Pflegegeld für diese Ausgaben zu verwenden und gegebenenfalls Pauschalen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ bedeutet nicht, dass die Pflegekraft ständig für pflegerische Aufgaben verfügbar ist. Vielmehr bezieht er sich darauf, dass die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person einzieht und in der Regel dauerhaft anwesend ist.
Im Jahr 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Für die „24-Stunden-Betreuung“ gibt es keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich des Pflegegrades. Diese Pflegeform ist jedoch besonders geeignet, wenn die pflegebedürftige Person Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Grundpflege benötigt oder einfach jemanden wünscht, der ihr Gesellschaft beim Abendessen leistet oder mit ihr spazieren geht.
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